Wir sind von den Berufsgenossenschaften ermächtigt, als Durchgangsärzte (D-Ärzte) Schul- und Berufsunfälle zu behandeln. Nach der ersten Notfallbehandlung begleiten wir Sie durch das gesamte berufsgenossenschaftliche Heilverfahren. Dazu gehören auch die Veranlassung aller notwendigen Zusatzuntersuchungen sowie die konservative und operative Behandlung der Verletzungsfolgen. Natürlich kümmern wir uns auch um die Einleitung von berufsgenossenschaftlichen Rehabilitationsmaßnahmen. Zudem fertigen wir für die Berufgenossenschaften Gutachten an.
Denken Sie bitte daran, nach einem Unfall Ihren Arbeitgeber oder die Schule über den Unfall zu informieren und erkundigen Sie sich, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist.